Shipping policy

 

VI. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

1.             Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unseren Lagerstätten. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen kostenpflichtig.  Die vereinbarten Termine und Fristen der Lieferung sind bindend. Eine Lieferung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Die angegebene Lieferdauer ist für uns bindend.

 

2.             Die von uns angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung (innerhalb Deutschlands)

inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 19 %, ab Lager in Euro ohne Montage, falls dies nicht separat vereinbart wurde.

 

3.              Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Die        Versandkosten werden ebenfalls inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (sofern

anfallend), zurzeit 19 %, ausgewiesen.

 

4.              Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine und Fristen nicht eingehalten werden können.

 

5.               Wird die Ware durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Annahmefrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen entstandenen Schaden geltend zu machen.

 

6.               Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.

 

7.               Beim Versendungskauf geht - sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt - die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (z.B. Spediteur) über.



VII. Höhere Gewalt, Schadensersatz

a.)          Ist die Einhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhe, Pandemie, Covid-19, oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauern.


b)           Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

              

In anderen Fällen des Verzuges wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich   des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

 

Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht sogleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist.

 

Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach § 326 Abs. 5 BGB bleibt davon unberührt. 

 

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

c)            Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug oder Rücktritt fordern wir 25%               des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns, wie etwa auch bei Sonderanfertigung die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten. Mit Ausnahme von Teilzahlungsgeschäften haben wir im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren, Anspruch auf Aus­gleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport-, Lager- und Montagekosten bleibt es uns vorbehalten, Ersatz in entstandener Höhe gelten zu machen.